Eine Anpassung der Wohnung ist oft unkompliziert



Ist es möglich , weiterhin in der eigenen Wohnung zu leben, wenn man hilfsbedürftig wird? Diese Frage stellen sich viele Ältere und ihre Angehörige. Erfreulicherweise ist dies viel häufiger möglich, als vermutet. Die Lösung lautet: Wohnungsanpassung. Mit wenig Aufwand lässt oft eine große Wirkung erzielen. Wichtigstes Ziel der Wohnungsanpassung ist, die Sicherheit in der Wohnung zu erhöhen. Zuerst gilt es Stolperfallen und andere Unfallquellen aufzuspüren, denn die mit Abstand häufigste Unfallursache sind Stürze im Alltag. Darüber hinaus sollte die Wohnung an die individuellen Einschränkungen und Behinderungen des Bewohners angepasst werden.

Dafür kommt neben allgemeinen und baulichen Maßnahmen auch die Versorgung mit Hilfsmitteln in Frage. Hier einige Beispiele zur Wohnungsanpassung:

Allgemeine Ausstattungsveränderungen

  • Umstellen oder Anschaffen von Möbeln, die den Alltag erleichtern
  • Beseitigung von Stolperfallen

Neustrukturierung der Wohnung

  • Wohnungsverkleinerung, neue Zimmeraufteilung
  • Stockwerktausch

Hilfsmittelausstattung

  • Toilettensitzerhöhung, Duschhocker
  • Gehhilfe

Bauliche Maßnahmen, Beseitigung von Barrieren

  • Verbreiterung von Türen, Türschwellenentfernung
  • Beseitigung von Mängeln in der Ausstattung (Bad/WC, Heizung).
Bei der Finanzierung ist zu bedenken, dass sämtliche bauliche Maßnahmen nur bei bestehender Pflegebedürftigkeit Aussicht auf die Genehmigung eines Zuschusses haben.

Info
Alle Maßnahmen, die einen Eingriff in die bauliche Substanz des Gebäudes darstellen, müssen vor Baubeginn vom Vermieter genehmigt werden. Dabei sollten Sie den Antrag mit der Bitte versehen, dass Sie von der Verpflichtung entbunden werden, die Änderungen bei einem Auszug rückgängig machen zu müssen.

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